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Erdbestattungen
In unserer Region gehört die Erdbestattung immer noch zur klassischen Bestattungsart. Die/der Verstorbene wird hier in einem Sarg in der Grabstätte bestattet. Verschiedene Friedhöfe bieten hier Einzel- und Familiengräber. Im Allgemeinen ist es heute sinnvoll ein Zweipersonengräber zu wählen, in denen zwei Särge und meist bis zu vier Urnen bestattet werden können.
Für die Grabstätte wird für die in der Friedhofssatzung festgelegte Ruhefrist (z.B. 20 Jahre) je nach Gemeinden bzw. Kommunal unterschiedlich, das Nutzungsrecht erworben. Je nach Art des Grabes kann dieses anschließend optional verlängert werden und Je nach Friedhof und Leistung fallen natürlich unterschiedliche Kosten an.
Es muss mit jeder Neubelegung die Nutzungszeit wieder für die volle Ruhefrist nacherworben werden.